
© Myrrien
Es war vollbracht! Ich habe vor ein paar Tagen meine Liebste um Ihre Hand angehalten. Sie hat zugestimmt und so steht einer tollen Hochzeit nichts mehr im Wege. Dachte ich zumindest. Denn den Papierkram rund um die Hochzeit habe ich total verdrängt. So wie ich das sehe, kann man damit einen ganzen Ordner füllen. Na Klar! Um die Übersicht nicht zu verlieren, werden meine Braut und ich einen Hochzeitsordner bestellen, damit wir alles schön abheften können. Wir werden einen Leitz Create Ordner drucken, weil dieser Ordner etwas besonderes sein soll. Quasi als eine Art Erinnerungsstück an unsere Vermählung. Da ist ein ganz normaler Ordner doch langweilig.
Also schön mit einem speziellen Motiv auf der Vorderseite und in einer Farbe nach unserem Geschmack. Dank Internet und Digitalisierung ist das ganz einfach möglich. Teuer ist das ganze auch nicht, auch wenn es auf die paar Euro für den Ordner nicht mehr ankommt.
Ich hoffe, das mir ein Scheidungsordner erspart bleibt!

© qthrul
Die kleine Ortschaft Weiler in der Nähe von Bingen am Rhein, ist einer der weißen Flecken, wenn es um die Verfügbarkeit DSL geht. Die Bürger und auch die Gewerbetreibenden brauchen den schnellen Zugang zum Internet, wenn man auf dem stand der Zeit und vor allem auch wettbewerbsfähig bleiben will.
Das in dem kleinen Örtchen immer noch kein einziger DSL Anschluss verfügbar ist, liegt nach Meinung der Ortsvorsteher einzig an der Telekom. Die Anträge liegen zwar alle Regierungspräsidium, allerdings verweigere die Telekom einem Drittanbieter den diskriminierungsfreien Zugang zum Netz.
Weiler ist allerdings nicht der einzige Ort in Deutschland, in dem noch kein schneller Telefonanschluss anliegt. Vor allem kleine Gemeinden müssen sich immer noch mit einer langsamen analogen Leitung durch das Internet bewegen. Auch ist in solchen Dörfern kein schnelles drahtloses Internet verfügbar, von dem der Telekommunikationsprimus großspurig behauptete, es solle die weißen Flecken auf der DSL-Landkarte tilgen. Stattdessen wird weiter in dicht besiedelten Regionen ausgebaut, denn dort lässt sich schließlich das große Geld machen.

© Sean MacEntee
Soziale Netzwerke sind aus der heutigen Internetlandschaft nicht mehr wegzudenken. Natürlich haben sich auch Marketingagenturen in Sozialen Netzwerken angesiedelt. Der "I Like-Button" findet sich fast auf fast jeder Firmenwebseite.
Doch hier bewegt man sich in einer rechtlichen Grauzone. Dieser verstößt eigentlich gegen datenschutzrechtliche Vorgaben des § 13 Abs. 1 TMG. Für diesen ist die Weitergabe von Daten an Facebook notwendig, bereits vor Bestätigung durch den Nutzer, selbst wenn dieser nicht bei Facebook angemeldet ist. Wettbewerbsrechtlich ist das Einbinden jedoch nicht zu beanstanden.
Mit Zurückhaltung sollte man aber die Funktion "Tell a Friend". Diese veranlasst das versenden einer Email über den server des Anbieters. Ist in dieser Mail Werbung enthalten liegt regelmäßig ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß vor, da es an der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung des Empfängers fehlt.